wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 10. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 05.04.2012
27 O 455/11 -

Google muss kritischen Erfahrungsbericht auf Google-Maps nach Hinweis durch Betroffenen löschen

Google hat jedoch keine Verpflichtung zur anlasslosen Prüfung von Beiträgen

Grundsätzlich ist Google nicht verpflichtet negative Erfahrungsberichte von Google-Maps zu löschen. Weist jedoch ein Betroffener Google auf eine mögliche Rechtsverletzung hin, kann ein Anspruch auf Löschung bestehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wurde die Arbeit eines Arztes in Berlin, der eine Klinik für kosmetische Chirurgie leitete, in einem Erfahrungsbericht von Google-Maps von einem anonymen Nutzer schlecht gemacht. Der Arzt verlangte daraufhin von Google den Eintrag zu löschen, da dieser nach seiner Behauptung falsch gewesen sei. Da sich Google jedoch weigerte, erhob der Arzt Klage.

Anspruch auf Löschung bestand

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Arztes. Dieser habe einen Anspruch auf Löschung des Eintrags nach §§ 1004, 823 BGB gehabt. Zwar sei ein Host-Provider nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht verpflichtet, die von den Nutzern in das Netz gestellten Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Weist hingegen ein Betroffener den Host-Provider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer eines Blogs hin, könne der Hostprovider als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern (BGH, Urt. v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10; BGH, Urteil v. 11. 03.2004 - I ZR 304/01 - Internet-Versteigerung I; BGH, Urteil v. 19.04.2007 - I ZR 35/04 - Internet-Versteigerung II; BGH, Urteil v. 12.07.2007 - I ZR 18/04 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).

Prüfung des Sachverhalts erforderlich

Das Landgericht führte weiter aus, dass nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ein Provider verpflichtet sei den gesamten Sachverhalt unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für den Blog Verantwortlichen prüfen muss, wenn er mit der Beanstandung eines Betroffenen konfrontiert wird, die richtig oder falsch sein kann.

Stellungnahme des Blog-Verantwortlichen erforderlich

Laut dem Bundesgerichtshof sei zunächst regelmäßig die Beanstandung des Betroffenen an den für den Inhalt des Blogs Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist aus, sei von der Richtigkeit der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen. Bestreitet der für den Blog Verantwortliche dagegen die Richtigkeit der Beanstandung und ergeben sich daher berechtigte Zweifel, müsse der Provider grundsätzlich, dem Betroffenen dies mitteilen und gegebenenfalls weitere Nachweise verlangen. Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er die geforderten Nachweise nicht vor, sei eine weitere Prüfung überflüssig. Ergeben die Stellungnahme oder die Nachweise demgegenüber eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts sei der Eintrag zu löschen.

Grundsätze des BGH gelten für Erfahrungsberichte bei Google-Maps

Aus Sicht des Landgerichts gelten die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze ebenso für die Erfahrungsberichte bei Google-Maps. Unter Zugrundelegung dieser Grundsätze habe daher ein Löschungsanspruch bestanden. Denn der Arzt habe Google in ausreichender Weise auf eine mögliche Persönlichkeitsverletzung durch den Erfahrungsbericht hingewiesen. Dennoch sei Google seiner Verpflichtung, die Stellungnahme des für den Blog Verantwortlichen einzuholen und bei deren Ausbleiben den Eintrag zu löschen, nicht nachgekommen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB)
Jahrgang: 2012, Seite: 273
ITRB 2012, 273

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16748 Dokument-Nr. 16748

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16748

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?