wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 16. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 15.09.2015
25 S 4/15 -

Ohne Zustimmung des Verpächters errichtetes Baumhaus im Kleingarten muss entfernt werden

Baumhaus stellt bauliche Anlage im Sinne des Unterpachtvertrags dar

Darf der Pächter einer Kleingartenparzelle eine bauliche Anlage nur mit Zustimmung des Verpächters errichten, so muss der Pächter bei fehlender Zustimmung ein errichtetes Baumhaus entfernen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. In dem Fall stellte das Baumhaus eine bauliche Anlage im Sinne des Unterpachtvertrags dar.

In dem zugrunde liegenden Fall errichtete der Pächter einer Kleingartenparzelle ein Baumhaus. Da der Verpächter dazu nicht seine Erlaubnis erteilt hatte, verlangte er die Beseitigung des Baumhauses. Da sich der Pächter weigerte dem nachzukommen, kam der Fall vor Gericht.

Anspruch auf Beseitigung des Baumhauses

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Verpächters. Ihm habe ein Anspruch auf Beseitigung des Baumhauses nach § 541 in Verbindung mit § 581 Abs. 2 BGB zugestanden. Denn es habe an der für die Errichtung des Baumhauses erforderlichen Erlaubnis des Verpächters gefehlt. Nach dem Unterpachtvertrag habe eine bauliche Anlage nur mit Zustimmung des Verpächters errichtet werden dürfen. Das Baumhaus habe eine bauliche Anlage dargestellt, da es nach seinem Verwendungszweck dazu bestimmt gewesen sei, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.

Baumhaus kein Kinderspielhaus

Soweit der Pächter der Meinung war, beim Baumhaus habe es sich um ein erlaubnisfreies Kinderspielhaus gehandelt, folgte dem das Landgericht nicht. Denn ein Kinderspielhaus sei dadurch geprägt, dass es für Kinder leicht erreichbar sei. Dies sei bei einem Baumhaus, das erst durch eine (Strick-) Leiter zugänglich sei, nicht der Fall.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 1600/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Allgemeines Zivilrecht | Pachtrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2015, Seite: 1600
GE 2015, 1600

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22117 Dokument-Nr. 22117

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22117

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung