wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 18.10.2006
22 O 122/06, 22 O 75/06 -

Zwei Klagen gegen den Vertreiber des Schmerzmittels Vioxx® abgewiesen

Weder Schmerzensgeld- noch Auskunftsansprüche

Die 22. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat zwei Klagen gegen den deutschen Vertreiber des Schmerzmittels Vioxx® aufgrund unzureichender Darlegung der Kläger abgewiesen.

In einem Fall verlangte die Klägerin ein Schmerzensgeld von mindestens 80.000 € sowie die Feststellung, dass das beklagte Pharmaunternehmen ihr zukünftige materielle und immaterielle Schäden zu ersetzen habe. Das Landgericht befand, dass die Klägerin nicht dargelegt habe, dass das Medikament Vioxx® konkret geeignet war, die bei ihr aufgetr-tene Erkrankung hervorzurufen. Ein auf § 84 des Arzneimittelgesetzes gestützter Anspruch setze einen vollständigen Vortrag zu allen Umständen des Einzelfalls voraus, die auf die Schadensverursachung Einfluss haben könnten. Hier sei eine andere Schadensursache, nämlich eine chronische Erkrankung der Klägerin, in Betracht gekommen. Darauf habe das beklagte Pharmaunternehmen hingewiesen, ohne dass die Klägerin dieser Behauptung konkret entgegengetreten sei. Damit entfalle die gesetzliche Vermutung der Kausalität zwischen der Einnahme des Arzneimittels und dem Schaden.

Im zweiten Fall verlangte der Kläger von dem beklagten Unternehmen Auskunft über die dort bekannten Wirkungen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und diesbezügliche Verdachtsfälle hinsichtlich der schädlichen Wirkungen des bis zum 30.09.2004 in Deutschland vertriebenen Medikaments Vioxx®. Das Landgericht wies diesen auf § 84 a Arzneimittelgesetz gestützten Auskunftsanspruch zurück. Der Kläger habe nicht die notwendigen Tatsachen vorgetragen, die einen Schluss darauf zuließen, dass zwischen der Einnahme des Arzneimittels und dem konkreten Schaden ein Zusammenhang bestehe. Allein die Äußerung eines unbestimmten Verdachts reiche nicht zur Begründung des Auskunftsanspruchs aus. Der Kläger hätte konkrete Tatsachen vortragen müssen, die bei der vom Gericht vorzunehmenden Plausibilitätsprüfung als Indizien für die Verursachung heranzuziehen gewesen wären. Im Übrigen bestehe ein Auskunftsanspruch nur bei bestimmungsgemäßer Einnahme des Medikaments. Der Kläger habe die bestimmungsgemäße Einnahme jedoch nicht hinreichend belegt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Berlin vom 18.10.2006

Aktuelle Urteile aus dem Arzneimittelrecht | Schadensersatzrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Arzneimittel | Auskunft | Medikamente | Schmerzensgeld (nein)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3206 Dokument-Nr. 3206

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3206

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung