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Landgericht Berlin, Urteil vom 06.08.2011
15 O 762/04 -

LG Berlin verhängt 50.000 Euro Strafe gegen prima call GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung

Telefonwerbung stellt besonders schwerwiegende, massive Beeinträchtigung der Privatsphäre dar

Das Landgericht Berlin hat gegen die prima call GmbH ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Die Firma hatte bereits mehrfach zuvor gegen eine gerichtliche Unterlassungsverfügung verstoßen.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Telekommunikationsunternehmen prima call GmbH Verbraucher angerufen, die ihre Einwilligung angeblich im Rahmen eines Online-Gewinnspiels einer Direktmarketingfirma erteilt hatten. Doch vor Gericht konnte prima call nicht einmal belegen, dass die Angerufenen überhaupt an dem Gewinnspiel teilgenommen haben. Die nachträglich eingeholte Bestätigung des Datenlieferanten reiche dafür nicht aus, entschieden die Richter des Landgerichts Berlin.

Einwilligungserklärung muss vorliegen

Telefonwerbung sei eine besonders schwerwiegende, massive Beeinträchtigung der Privatsphäre. Ein Unternehmen, das Telefonwerbung betreibe, müsse sich deshalb vor einem Anruf selbst vergewissern, dass die Angerufenen eine Einwilligung erteilt haben, die zurzeit des Anrufs ohne jeden Zweifel wirksam sei.

Einwilligungserklärung für Werbeanrufe muss beworbene Produkte unmissverständlich erkennen lassen

Nach Ansicht des Gerichts waren die Werbetelefonate schon deshalb unzulässig, weil die beim Gewinnspiel verwendete Einwilligungserklärung unwirksam war. Aus ihr ging nicht hervor, für welche Produkte, Dienstleistungen oder Themen geworben werden sollte. Das müsse eine Einwilligungserklärung aber unmissverständlich erkennen lassen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2011
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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Urteile zu den Schlagwörtern: Einwilligung | Einwilligungserklärung | Telefonwerbung | Cold Calls | Werbeanruf

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Dokument-Nr.: 12338 Dokument-Nr. 12338

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