Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Urteil vom 28.01.2014
- 15 O 300/12 -
Landgericht Berlin untersagt neun Klauseln in den Nutzungsbedingungen des Online-Spiels "World of Warcraft"
Unangekündigte Sperrung des Kundenzugangs nach fehlgeschlagener Kreditkartenabbuchung unzulässig
Der Anbieter des Online-Spiels "World of Warcraft" darf den Zugang für Kunden nicht wegen einer fehlgeschlagenen Kreditkartenabbuchung ohne Ankündigung sperren. Diese und acht weitere Klauseln in den Nutzungsbedingungen für das Computerspiel World of Warcraft sind unzulässig, entschied das Landgericht Berlin. Damit gaben die Richter einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die in Frankreich ansässige Blizzard Entertainment S.A.S. statt, die in der Europäischen Union die Server für das Spiel betreibt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine fehlgeschlagene Abbuchung von der Kreditkarte des Kunden sollte laut
Gesetzliches Kündigungsrecht darf nicht ausgehebelt werden
Das Landgericht Berlin teilte die Kritik des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und entschied, dass eine solche Regelung die Kunden benachteiligt. Zudem beanstandeten die Richter, dass die Kündigungsrechte der Kunden selbst nach einem Totalausfall des Online-Spiels stark eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen waren. So sollte nach den
Nahezu beliebiges Ändern von Nutzungsbedingungen unzulässig
Unzulässig ist laut Gericht auch eine Klausel, mit der sich das Unternehmen das Recht einräumte,
Unternehmen hat Nutzungsbedingungen bereits geändert
Die Verbraucherzentrale hatte insgesamt neun Klauseln in den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2014
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18630
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18630
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.