Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Urteil vom 20.02.2015
- 11 O 98/14 -
Ausnutzen von Maklerangaben im Internet durch Kaufinteressenten begründet keinen Provisionsanspruch des Maklers
Internetanzeige des Maklers stellt keine provisionsrelevante Maklerleistung dar
Macht ein Immobilienmakler im Internet Angaben zu einem Kaufobjekt und wird dadurch ein Kaufinteressent auf das Objekt aufmerksam, so steht dem Makler kein Provisionsanspruch zu, wenn es später über einen anderen Makler zu einem Kaufvertragsschluss kommt. Denn allein eine Internetanzeige oder das Ausnutzen der angegebenen Informationen durch einen Kaufinteressenten stellen keine provisionsrelevanten Maklerleistungen dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall veröffentlichte eine Immobilienmaklerin eine ausführliche und bebilderte Beschreibung zu einer zu verkaufenden
Kein Anspruch auf Maklerprovision
Das Landgericht Berlin entschied gegen die Immobilienmaklerin. Ihr habe kein Anspruch auf
Keine Nachweisleistung durch Immobilienmaklerin
In Betracht sei nach Ansicht des Landgerichts allein eine Nachweisleistung gekommen. Diese setze jedoch voraus, dass die Maklerin dem Kaufinteressenten Angaben zum Verkäufer gemacht habe. Denn nur so habe der Interessent in Kaufverhandlungen eintreten können. Angaben zum Verkäufer seien jedoch nicht gemacht worden.
Angaben zum Verkäufer ausnahmsweise nicht erforderlich
Zwar könne ausnahmeweise auf die Angaben zum Verkäufer verzichtet werden, so das Landgericht, wenn es dem Interessenten auf die Person des Verkäufers nicht ankomme, weil er sich etwa zunächst das Objekt anschauen wolle. Dies habe aber zumindest erfordert, dass der Interessent durch die
Immobilienanzeige keine provisionsrelevante Maklerleistung
Zwar habe der Kaufinteressent nach Auffassung des Landgerichts aufgrund der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.12.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 1461/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 1461 GE 2015, 1461
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21975
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21975
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.