wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.03.2003
2 TaBV 39/02 -

Praktikanten dürfen bei Betriebsratswahlen mitwählen

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass Praktikanten bei der Wahl des Betriebsrates im Praktikumsbetrieb mitwählen dürfen. Dies gilt selbst dann, wenn sie überbetrieblich ausgebildet werden und nur die Praktikumstätigkeit im Betrieb der Betriebsratswahl absolvieren.

Der Wahlvorstand eines Erholungsheimbetriebes hatte zwei Praktikantinnen in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Eine der Praktikantinnen war Auszubildende einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte. Während der einjährigen Praktikumsphase sollte sie an einem Tag der Woche die Berufsschule besuchen, an einem weiteren Wochentag im überbetrieblichen Ausbildungszentrum und an den übrigen drei Wochenarbeitstagen im Betrieb ausgebildet werden. Dem Praktikum war eine vierwöchige „Schnupperphase“ vorgeschaltet.

Durch das Mitzählen der Praktikantinnen überstieg die Mitarbeiterzahl den die Größe des Betriebsrates bestimmenden Grenzwert, sodass statt eines Betriebsobmannes ein aus drei Personen bestehender Betriebsrat gewählt wurde. Hiermit war der Arbeitgeber nicht einverstanden und hat die Wahl mit Antrag beim Arbeitsgericht angefochten.

Das Landesarbeitsgericht bestätigte die antragsabweisende Entscheidung des Arbeitsgerichtes Elmshorn: Danach war die Wahl ordnungsgemäß, die Praktikantinnen sind zu Recht im Wählerverzeichnis aufgenommen worden. Sie waren Arbeitnehmerinnen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, da ihnen aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt wurden. Die Praktikantinnen waren überwiegend im Betrieb der Betriebsratswahl eingebunden, weil sie dort 3 von 5 Wochenarbeitstagen unter Anleitung mit Arbeiten beschäftigt waren, die andernfalls von anderen Mitarbeitern des Betriebs hätten übernommen werden müssen. Arbeitgeber und Praktikantinnen hatten zumindest durch ihr tatsächliches Handeln einen Vertrag geschlossen. Der Umstand, dass die Praktikantinnen ihre Vergütung vom überbetrieblichen Ausbildungszentrum bezogen, war unerheblich. Auch während der „Schnupperphase“ zählten die Praktikantinnen bereits mit. Die „Schnupperphase“ war lediglich eine Probezeit.

Das Landesarbeitsgericht hat wegen der Bedeutung der Sache die Revision zugelassen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin
Quelle: Pressemitteilung des LAG Schleswig-Holstein vom 05.09.2003

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Betriebsratswahlen | Praktikant | Praktikantin

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1648 Dokument-Nr. 1648

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss1648

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung