wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.10.2003
2 TA 215/03 -

Grundsätzlich keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Rechtsschutz durch Gewerkschaft

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts hat, wenn er gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann.

Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Sozialleistung und setzt voraus, dass eine Partei die Kosten der Prozessführung aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aufbringen kann. Die Prozesskostenhilfe kann mit oder ohne Ratenzahlungsanordnung bewilligt werden. Vermögenswerte sind ebenfalls für die Begleichung der Prozessführungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren) einzubringen. Ein solcher Vermögenswert ist der Anspruch auf gewerkschaftlichen Rechtsschutz.

Wenn allerdings das Vertrauensverhältnis zu dem von der Gewerkschaft bestellten Prozessvertreter zerrüttet ist, kann ausnahmsweise doch Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Hieran stellt das LAG jedoch hohe Anforderungen: Die Zerrüttung muss es dem Arbeitnehmer unzumutbar machen, den gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Dies hat der Antragsteller detailliert vortragen. Eine Zerrüttung liegt nach Meinung des LAG weder vor, wenn der Gewerkschaftssekretär auf Wunsch der klagenden Arbeitnehmerin sein Mandat niederlegt noch wenn er ihr eine nicht genehme Einschätzung der Erfolgsaussichten mitteilt.

Im entschiedenen Fall hatte die Arbeitnehmerin mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz Klage erhoben. Auf Bitten der Klägerin hatte der Gewerkschaftssekretär sein Mandat niedergelegt. Die Klägerin hat sich im Prozess dann nacheinander von zwei Anwaltskanzleien vertreten lassen. Dem Antrag auf Beiordnung einer Anwältin wurde aus den oben erwähnten Gründen sowohl vom Arbeitsgericht Kiel als auch auf die Beschwerde der klagenden Arbeitnehmerin hin vom LAG nicht entsprochen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin
Quelle: Pressemitteilung des LAG Schleswig-Holstein vom 21.11.2003

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gewerkschaft | Prozesskostenhilfe

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1650 Dokument-Nr. 1650

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss1650

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung