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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.05.2014
- 2 Sa 410/14 -
Kündigung eines Arbeitnehmers während der Freistellungsphase der Altersteilzeit möglich
Begehung einer Straftat rechtfertigt fristlose Kündigung
Einem Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes kann auch während der Freistellungsphase der Altersteilzeit fristlos gekündigt werden, wenn er während dieser Zeit Straftaten begeht. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der klagende Arbeitsnehmer beantragte für sich vor und während der Freistellungsphase der
Vorherige Abmahnung wegen Schwere der Pflichtverletzung nicht erforderlich
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein wies, ebenso wie das Arbeitsgericht, die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers ab. Der
Arbeitgeber muss unredliches Verhalten eines Arbeitnehmers auch während der Freistellungsphase nicht hinnehmen
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2014
Quelle: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein/ra-online
- Bundessozialgericht: Sperrzeit für Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit möglich
(Bundessozialgericht, Urteil vom 21.07.2009
[Aktenzeichen: B 7 AL 6/08 R]) - Verdacht des Diebstahls eines Brötchens rechtfertigt nicht die Kündigung eines langjährig beschäftigten Mitarbeiters
(Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2005
[Aktenzeichen: 12 (11) Sa 115/05])
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Dokument-Nr. 18346
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