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Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 21.01.2011
- 324 O 274/10 -
LG Hamburg: Diözese Regensburg kann Untersagung der bisherigen Berichterstattung über Missbrauchsfälle durch den "Spiegel" verlangen
Suggerierter Schweigegeld-Vorwurf nicht belegbar
Das Landgericht Hamburg hat einer Unterlassungsklage der Diözese Regensburg gegen den Spiegel Verlag und die Spiegel ONLINE GmbH fast vollständig stattgegeben. Die Klage richtete sich gegen die Berichterstattung der Beklagten über den Umgang der Diözese mit einem Fall von Kindesmissbrauch aus dem Jahr 1999.
Im zugrunde liegenden Streitfall berichtete der Spiegel anlässlich der in katholischen Einrichtungen aufgetretenen Missbrauchsfälle u.a. in der Ausgabe vom 8. Februar 2010 unter dem Titel „Die Scheinheiligen“ auch über die Klägerin. Dabei ging es um einen Kaplan, der im Jahr 1999 zwei Kinder sexuell belästigt hatte, und den anschließenden Umgang der Klägerin mit diesem Vorfall, insbesondere ihre Verhandlungen mit der betroffenen Familie. Die Klägerin traf damals mit den Eltern der beiden Kinder eine Vereinbarung, in der u.a. die Schadensersatz- und Schmerzensgeldverpflichtung des Kaplans geregelt wurde. Die Vereinbarung enthielt außerdem die Formulierung, dass auf den ausdrücklichen Wunsch der Eltern Stillschweigen gewahrt werden sollte.
Berichterstattung suggeriert Schweigegeldzahlungen der Diözese
Die Klägerin wendet sich gegen den in der
Tatsächliches Zutreffen der Vorwürfe kann nicht belegt werden
Die Klägerin kann nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg verlangen, dass die Beklagten die
Verwendung des Begriffs „Schweigevereinbarung“ stellt zulässige Bewertung dar
Erfolglos blieb die Klage, soweit sie sich gegen die in der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.01.2011
Quelle: Landgericht Hamburg/ra-online
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Dokument-Nr. 10925
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