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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2015
- 9 Sa 832/15 -
Kündigung eines Teamleiters wegen des Verteilens von Flugblättern nicht gerechtfertigt
LAG Düsseldorf sieht Voraussetzungen für ordentliche Kündigung nicht erfüllt
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Verteilen eines einzigen Flugblattes mit beleidigendem und rufschädigendem Charakter an eine Betriebsangehörige keine ordentliche Kündigung eines Teamleiters rechtfertigt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Teamleiter bei einem Paketzustellungsunternehmen, der Beklagten. Im September 2014 wurden vor dem Betriebstor
Verteilen eines einzigen Flugblattes rechtfertigt keine Kündigung
Das Arbeitsgericht Duisburg hat nach einer Vernehmung von Zeugen der Klage stattgegeben und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2015
Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf/ra-online
- Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 15.06.2015
[Aktenzeichen: 4 Ca 137/15]
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Dokument-Nr. 21895
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