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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2013
- 10 Sa 1747/12 -
Kein Rechtsmissbrauch durch tariflich erleichterte Befristung bei Leiharbeit
Verweis auf "konjunkturelle Schwankungen" für sachgrundlose Befristung jedoch nicht ausreichend
Einer konzerneigenen Zeitarbeitsfirma, die ihre Mitarbeiter ausschließlich an andere konzerneigene Unternehmen verleiht, ist es gestattet, Arbeitsverträge mehrfach sachgrundlos zu befristen. Zwar kann diese sachgrundlose Befristung nicht schrankenlos zugelassen werden, so dass ein Verweis auf "konjunkturelle Schwankungen" für eine Befristung nicht ausreichend ist. Enthält ein Haustarifvertrag jedoch beispielsweise eine vereinbarte gestaffelte Übernahmeverpflichtung, sind die Schranken der tariflich zulässig zu regelnden Befristungsmöglichkeiten damit nicht überschritten.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, Mitglied der IG Metall, war Beschäftigter bei einer konzerneigenen
LAG erklärt Befristung des Arbeitsverhältnisses mit der Verleiherin für wirksam
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die Klage ebenso wie das Arbeitsgericht Oberhausen insgesamt abgewiesen. Die
Schranken der tariflich zulässigen Befristungsmöglichkeiten wurden nicht überschritten
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2013
Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf/ra-online
- Arbeitsgericht Oberhausen, Urteil vom 24.10.2012
[Aktenzeichen: 3 Ca 796/12]
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2013
[Aktenzeichen: 10 Sa 1513/12]
- Einstellung von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen rechtswidrig
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2012
[Aktenzeichen: 4 TaBV 1163/12]) - BAG zu tarifvertraglichen Regelungen über sachgrundlose Befristung
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.08.2012
[Aktenzeichen: 7 AZR 184/11])
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Dokument-Nr. 16133
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