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Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.03.2006
- 7 Sa 1884/05 -
Kündigung wegen Loyalitätspflichtverletzung wirksam
Das Landesarbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die fristlose Kündigung gegenüber einer Altenpflegerin wirksam ist.
Die Altenpflegerin hatte mehrfach auf Missstände im Pflegebereich hingewiesen und dabei schließlich eine Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber gestellt, die unter anderem den Vorwurf des Betrugs in Bezug auf die Dokumentation der Pflegeleistungen enthielt. Diese Behauptungen hätten sich im Rechtsstreit indes in keiner Weise belegen lassen.
Dies stellte nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts eine schwere Loyalitätspflichtverletzung durch die Arbeitnehmerin dar, die es insoweit auch verabsäumt habe, zunächst innerbetrieblich für Abhilfe zu sorgen. Bei einer solchen Pflichtverletzung sei dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2006
Quelle: ra-online, Landesarbeitsgericht Berlin (pm)
- Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 03.08.2005
[Aktenzeichen: 35 Ca 3077/05]
- Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 06.06.2007
[Aktenzeichen: 4 AZN 487/06] - Fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011
[Aktenzeichen: 28274/08])
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Dokument-Nr. 2285
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