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Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 11.12.2003
- 16 Sa 1926/03 -
Zugang einer Kündigung durch Einwurf in den Briefkasten um 16 Uhr
Auch am Nachmittag kann eine Kündigung zugestellt werden, wenn der Arbeitnehmer mit der Kündigung rechnen musste
Wenn ein Arbeitnehmer mit seiner Kündigung rechnen muss, so ist ein Kündigungsschreiben, das am letzten Tag der Kündigungsfrist gegen 16 Uhr durch einen Boten in den Briefkasten geworfen wird, fristgemäß zugestellt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall befand sich eine Arbeitnehmerin (Klägerin) noch in der Probezeit. Der Arbeitgeber (Beklagter) bot der Frau einen Aufhebungsvertrag an, weil er das
Arbeitnehmerin will Kündigung erst am 01.04. erhalten haben
Gegen diese
Gericht: Kündigung ist am 31.03 zugegangen
Eine schriftliche
Klägerin musste mit Kündigung rechnen
Erreiche das
Klägerin hatte sich nicht bezüglich des Aufhebungsvertrages geäußert
Dies hätte der Klägerin zwar die - normalerweise ab Beginn des siebten Beschäftigungsmonats eintretende - relative Arbeitsplatzsicherheit zunächst vorenthalten, ihr andererseits aber die sofortige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2005
Quelle: ra-online, Landesarbeitsgericht Berlin (vt/pt)
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Dokument-Nr. 78
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