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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.03.2011
- 24 BV 15046/10 -
Arbeitgeber muss Kosten für Schulung in der Muttersprache eines Betriebsratsmitglieds tragen
Schulung für ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratstätigkeit erforderlich
Der Arbeitgeber hat die Kosten einer in der Muttersprache des Betriebsratsmitglieds durchgeführten Schulung zu tragen, wenn das Betriebsratsmitglied nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und die Teilnahme an der Schulung für die ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratstätigkeit erforderlich ist. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.
Der
Vorhandensein ausreichender Kenntnissen der deutschen Sprache keine Voraussetzung zur Ausübung des Amtes
Das Arbeitsgericht Berlin hat den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2011
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Arbeitgeber muss Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds erstatten
(Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23.06.2010
[Aktenzeichen: 7 ABR 103/08]) - Arbeitgeber muss Kosten für die Schulung eines Betriebsrats über Strafvorschriften tragen
(Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 21.01.2008
[Aktenzeichen: 14 TaBV 44/07])
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Dokument-Nr. 11260
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