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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2015
- 23 TaBV 1448/14 -
Zur Mitbestimmung des Betriebsrates bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes
Bei weit gefassten gesetzlichen Generalklauseln besteht Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nur bei unmittelbarer objektiver Gesundheitsgefahr
Der Betriebsrat hat bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschrift betriebliche Regelungen zu treffen hat und ihm bei der Gestaltung Handlungsspielräume verbleiben. Bei sehr weit gefassten gesetzlichen Generalklauseln zum Gesundheitsschutz (z. B. § 3 Abs. 1 ArbSchG) besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats allerdings nur, sofern eine unmittelbare objektive Gesundheitsgefahr vorliegt oder eine zum Gesundheitsschutz durchgeführte Gefährdungsbeurteilung (z.B. § 5 ArbSchG) einen Handlungsbedarf ergibt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Die Arbeitgeberin des zugrunde liegenden Verfahrens vertreibt im gesamten Bundesgebiet vor allem Kleidung. Sie einigte sich mit dem
LAG verneint zwingendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte den Spruch der Einigungsstelle weitgehend für unwirksam. Bis auf wenige Ausnahmen habe für die getroffenen Regelungen kein zwingendes
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2015
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Durchführung von formalisierten Krankenrückkehrgesprächen
(Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 13.02.2014
[Aktenzeichen: 3 TaBV 84/13]) - Betriebsrat hat nur in bestimmten Fällen ein Mitbestimmungsrecht bei Verschwiegenheitserklärungen
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.03.2009
[Aktenzeichen: 1 ABR 87/07]) - Bundesarbeitsgericht zur Mitbestimmung des Betriebsrates bei "Ethik-Richtlinien"
(Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22.07.2008
[Aktenzeichen: 1 ABR 40/07])
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Dokument-Nr. 20884
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