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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.09.2015
- 23 Sa 1045/15 -
Erneute Kündigung einer Angestellten während der Schwangerschaft ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde unzulässig
LAG zum Diskriminierungsschutz für schwangere Frauen
Die Kündigung einer schwangeren Frau ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kann eine verbotene Benachteiligung wegen des Geschlechts (§ 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AGG) darstellen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer Geldentschädigung verpflichten. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Rechtsanwalt, hatte die bei ihm beschäftigte Klägerin bereits während der Probezeit gekündigt. Diese
LAG: Klägerin wurde durch erneute Kündigung wegen ihres Geschlechts benachteiligt
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg wurde die Klägerin durch die erneute
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2015
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Arbeitnehmerin erhält Entschädigung wegen diskriminierender Kündigung aufgrund ihrer Schwangerschaft
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.12.2013
[Aktenzeichen: 8 AZR 838/12]) - EuGH zum Kündigungsschutz schwangerer Arbeitnehmerinnen
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 29.10.2009
[Aktenzeichen: C-63/08])
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Dokument-Nr. 21602
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