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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.04.2012
2 Sa 15/12, 2 Sa 14/12, 5 Sa 142/12, 5 Sa 2554/11, -

Schließung der City-BKK führte nicht zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse

Erforderliches Unterbringungsverfahren bei anderen Kasse nicht ordnungsgemäß durchgeführt

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in mehreren Fällen festgestellt, dass die Schließung der City-BKK nicht zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse geführt hat.

Für den Fall der Schließung einer Krankenkasse sieht § 164 SGB zwar vor, dass die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten kraft Gesetzes enden. Unter Berücksichtigung des durch Art. 12 GG geschützten Rechts am Arbeitsplatz hätte eine solche Beendigung jedoch die Durchführung eines ordnungsgemäßen Unterbringungsverfahrens bei einer anderen Kasse erfordert.

Zusätzlich von der City-BKK ausgesprochene Kündigungen ebenfalls unwirksam

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat jeweils verneint, dass ein derartiges Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Auch die zusätzlich von der City-BKK ausgesprochenen Kündigungen seien unwirksam, weil der Betrieb noch nicht endgültig stillgelegt worden sei, sondern Abwicklungsarbeiten in nicht unbeträchtlichem Umfange weiterhin durchgeführt würden.

LAG verurteilt Land Berlin bereits zuvor zum Abschluss eines neuen Arbeitsverhältnisses mit Arbeitnehmerin

In einer bereits am 4. April 2012 verkündeten Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zudem auf der Grundlage einer damaligen Zusage der Senatsinnenverwaltung ein Rückkehrrecht zum Land Berlin anerkannt und das Land Berlin verurteilt, mit einer Arbeitnehmerin ein neues Arbeitsverhältnis abzuschließen (Urteil vom 4. April 2012, Az. 4 Sa 2440/11).

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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Dokument-Nr.: 13346 Dokument-Nr. 13346

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