wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.09.2017
10 Sa 899/17 -

Kündigung eines Ordnungsamt-Mitarbeiters wegen Lesens einer Originalausgabe von "Mein Kampf" rechtswirksam

Schwerwiegendes Verhalten muss nicht zuvor abgemahnt werden

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat die ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters des Bezirksamts Reinickendorf für rechtswirksam gehalten, der während der Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes die Originalausgabe von "Adolf Hitler, Mein Kampf" mit einem eingeprägten Hakenkreuz gelesen hatte.

Der Mitarbeiter trete in Uniform als Repräsentant des Landes Berlin auf und sei in besonderer Weise verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Er habe mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes, einem verfassungswidrigen Symbol, in besonderer Weise gegen diese Verpflichtung verstoßen. Das beklagte Land müsse dieses schwerwiegende Verhalten nicht abmahnen, sondern könne es zum Anlass für eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nehmen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2017
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Abmahnung | Kündigung | Pflichtverletzung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24890 Dokument-Nr. 24890

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24890

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (15)

 
 
agender schrieb am 27.09.2017

Gibt es vergleichbare Urteile gegen Staatsbedienstete, die Genozid- und Frauenmordanleitungen wie die Bibel vorführen im Dienst?

Dieser Lesestoff dürfte in diesem ANGEBLICH säkularen Staat erheblich häufiger vorkommen!!

Wenn nicht, wäre ein Hinweis darauf, ob der Betreffende Hitlers Machwerk als Fan oder als "in der Schule hat man mir immer nur gesagt, ich soll das ablehnen" gelesen hat (es war wohl vor dem Wahlkampf 2017, man könnte Parteiprogramme, oder wie gesagt, Religionsbücher mit "Mein Kampf" vergleichen, für mich als Atheist haben alle Pflichtethiken hässliche Ähnlichkeiten!!!)

Peter Kroll schrieb am 26.09.2017

Es gibt keine Gerechtigkeit - nur ein Urteil!

Remagen antwortete am 26.09.2017

Oder besser noch: Es reicht nicht aus im Recht zu sein, man muss auch mit der Justiz rechnen. ;)

Mich interessiert, wie das BAG diese Rechtssache beurteilt.

Ist bekannt, ob die Revision zugelassen worden ist?

Birt59 antwortete am 02.10.2017

Momentmal: das Urteil beruft sich auf die Tatsache, dass die Ausgabe von Adolfs Pamphlet deutlich ein Hakenkreuz zeigte. Und das gilt in Deutschland als verfassungsfeindlich.

Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte erkennen beim Unterzeichnen des Arbeitsvertrages die besondere Beachtung der Verfassung an. Insofern dürfen sie dann nicht verfassungsfeindliche Symbole in der Öffentlichkeit zur Schau stellen.

Man kann in diesem Fall nur streiten, inwieweit der Beklagte das Hakenkreuz in der Öffentlichkeit zur Schau stellte, wenn er Adolfs Hetzschrift im Pausenraum liest. Hier steht jedenfalls nichts darüber, wie der Pausenraum ausgestaltet und zugänglich ist.

Man kann allerdings argumentieren, dass Pausenräume in einem öffentlichem Gebäude ( und das sind Behörden und Schulen nun mal) eine Öffentlichkeit bedingen.

Unbekannter Nr, 1 schrieb am 26.09.2017

Ich halte es für eine Bildungslücke, dieses Buch nicht im Original gelesen zu haben!

Ich bin nicht nationalsozialistisch eingestellt, aber Hitler war nun mal der verdammt bedeutendste Teil unserer Geschichte! Sich damit zu befassen, kann und darf nicht falsch sein! Es zu lesen und die Hintergründe unserer Vergangenheit zu verstehen, darf nicht mit verboten und Strafen geahndet werden, bloß weil einem der Inhalt nicht gefällt!

Theo Lohschelder antwortete am 26.09.2017

Meine volle Zustimmung

Claudia M. antwortete am 26.09.2017

Es geht bei dem Urteil nicht um den Inhalt des Buches sondern um das aufgedruckte Hakenkreuz. Der Mitarbeiter hätte das Buch durchaus auch zu Hause lesen können. oder die Neuauflage (ohne Hakenkreuz), wenn es denn unbedingt im Pausenraum gelesen werden muss. Vermutlich wollte er aber Kollegen gegenüber ein Statement setzen.

Remhagen antwortete am 26.09.2017

Mit Vermutungen sollte sich keiner der Beteiligten im Verfahren beschäftigen.

Remhagen antwortete am 26.09.2017

Auch meine volle Zustimmung.

StahlWind schrieb am 26.09.2017

„Das Gesetz ist das Eigentum einer unbedeutenden Klasse von Vornehmen und Gelehrten, die sich durch ihr eignes Machwerk die Herrschaft zuspricht. Diese Gerechtigkeit ist nur ein Mittel, euch in Ordnung zu halten, damit man euch bequemer schinde; sie spricht nach Gesetzen, die ihr nicht versteht, nach Grundsätzen, von denen ihr nichts wisst, Urteile, von denen ihr nichts begreift.“

Zitat: Georg Büchner

Remhagen schrieb am 26.09.2017

Revision.

Ich bekenne mich auch zue freiheitlich-demokratischen Grundordnung und bin nicht Rechts. Das Buch "Mein Kampf" zu lesen kann ich u.a. auch mit Neugierde begründen.

Selbst wenn es verboten ist und ich das Buch lesen möchte, darf das doch kein Grund für eine Kündigung sein.

StahlWind antwortete am 26.09.2017

Wo bitte gibt es in diesem Land eine Grundordnung?

Theo Lohschelder antwortete am 26.09.2017

Mein Kampf --- Wo bleibt denn in Deutschland die Meinungsfreiheit. ?

Was unsere Regierung macht ist m.E. ein Verkauf DEUTSCHER Werte und unterwürfigkeit um nicht zu sagen Scleimschei.... um das "Dumme Volk"

nicht auf zu wecken.

Ich bin 1942 geboren und mit Lehren aus der Bibel und dem STRUWELPETER aufgewachsen .

Darin gab es die Mohren etc. aber die nennt man heute ja Othello. Weitere Beispiele sind reichlich da.

Vorschlag nennt das Buch MK mit dem H-Kreuz einfach um.

Steht auf wenn du Deutscher bist Schalker oder was.

Theo Lohschelder Mplheim an der Ruhr

Edlub schrieb am 26.09.2017

Diese absurde Berliner Arbeitsgerichtsurteil sollte nicht so hingenommen werden! Man kann ja auch heutzutage noch als Neonazi zum Richter bestellt werden (siehe Fall Bayern) oder als Neonazi in den Polizeidienst aufgenommen. Von den zahlreichen ehemaligen NS-Verbrechern bei der deutschen Justiz der Nachkriegszeit, Ministerpräsidenten und einen Bundeskanzler mal ganz zu schweigen. Und eine „Gesellschaft für Kriminologie“ (Uni Tübingen) zeichnete alte NS-Massenmörder und Rasse-Hygieniker mit der Beccaria-Medaille aus und steht bis heute dazu, wie auch eine Reihe aktiver Juristen. Als Namensgeber eines deutschen Gymnasium (Friedberg)wurde erst vor wenigen Jahren ein NS-Kriegsverbrecher wieder abgesetzt. Und eine Stadt (Dachau) betrauerte vor einigen Monaten noch in Großanzeigen den Tod ihres Ehrenbürgers, ein alter Nazi und vorne freiwillig mit Begeisterung dabei am Polenüberfall.

Ich persönlich bin gerichtlich verurteilter Nazi-Gegner, u.a. 1965 wg. „Schmähung eines verdienten Frontoffiziers“, der als „Österreicher“ sein „Heimatland in der Schlacht ums Kurland verteidigte“ und als Letzter regulär im Ehrenblatt des deutschen Heeres eingetragen wurde. Das Eichenlaub zum Ritterkreuz log er sich dazu.

In der Schule hatte ich einen ehemaligen SS-Banditen als Klassenvorstand. Anfang 1970 lernte ich in Berlin noch eine Reihe von Alt-Nazis im öfftl. Dienst persönlich kennen, einer davon Abteilungsleiter im Senat der Stadt Berlin-West. Und in Bayern bekam ich mit, dass die Witwe des NS-Verbrechers Roland Freisler eine rechtswidrige Aufbesserung ihrer Rente erhielt, da ihrem Mann nach dem Kriege zweifelsohne eine weitere Justiz-Karriere bevorstand.

Edlub schrieb am 26.09.2017

Ich persönlich bin gerichtlich verurteilter Nazi-Gegner, u.a. 1965 wg. „Schmähung eines verdienten Frontoffiziers“.

In der Schule hatte ich einen ehemaligen SS-Banditen als Klassenvorstand. Anfang 1970 lernte ich in Berlin noch eine Reihe von Alt-Nazis persönlich kennen, einer davon Abteilungsleiter im Senat der Stadt Berlin-West.

Und in Bayern bekam ich mit, dass die Witwe des NS-Verbrechers Roland Freisler eine rechtswidrige Aufbesserung ihrer Rente erhielt, da ihrem Mann nach dem Kriege zweifelsohne eine weitere Justiz-Karriere bevorstand.

Diese absurde Berliner Arbeitsgerichtsurteil sollte nicht so hingenommen werden! Man kann ja auch heutzutage noch als Neonazi zum Richter bestellt werden (siehe Fall Bayern)oder als Neonazi in den Polizeidienstaufgenommen. Von den zahlreichen ehemaligen NS-Verbrechern bei der deutschen Justiz der Nachkriegszeit, Ministerpräsidenten und einen Bundeskanzler mal ganz zu schweigen. Und eine Gesellschaft für Kriminologie (Uni Tübingen) zeichnete alte NS-Massenmörden mit der Beccaria-Medaille aus und steht bis heute dahzu, wie auch eine Reihe aktiver Juristen...

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?