wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.04.2019
10 Sa 2076/18 -

Yogakurs kann Bildungsurlaub rechtfertigen

Veranstaltung muss entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung dienen

Ein Yogakurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen. Das hat das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg entschieden und einen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Kurs "Yoga I - erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation" bejaht.

Zur Begründung führte das Landesarbeitsgericht aus, dass der Kurs die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz erfülle. Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung diene. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung sei nach der Gesetzesbegründung weit zu verstehen. Hiernach solle unter anderem Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden. Auch ein Yogakurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept könne diese Voraussetzungen erfüllen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2019
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm)

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bildungsurlaub | Volkshochschule | VHS | Yoga | Yogaunterricht | Yogaschule

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27327 Dokument-Nr. 27327

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27327

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (2)

 
 
ANTHROPOS schrieb am 27.04.2019

EIN VÖLLIG GERECHTFERTIGTES URTEIL.

DER MENSCH IST NICHT NUR ARBEITSKRAFT ERSTELLER,SONST WÜRDEN DIE ÜBLICHEN

SCHMIERMITTEL JA AUSREICHEN..

ihr geistiger Führer antwortete am 27.04.2019

Bei ihnen wären sicher auch mal ein paar Stunden Yoga angebracht, sinnvollerweise kombiniert mit einem Intensivkurs in Sachen Deutsch.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung