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Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.07.2021
- 4 Sa 68/20 -
Anscheinsbeweis für Zugang eines Einwurfeinschreibens setzt Vorlage des Einlieferungsbelegs und Kopie des Auslieferungsbelegs voraus
Vorlage des Sendungsstatus nicht ausreichend
Für den Zugang eines Einwurfeinschreibens besteht ein Anscheinsbeweis, wenn der Einlieferungsbeleg und eine Kopie des Auslieferungsbelegs vorliegt. Die Vorlage des Sendungsstatus ist nicht ausreichend. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.
Im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im Jahr 2020 hatte das Gericht unter anderem über den
Anscheinsbeweis für Zugang eines Einwurfeinschreibens setzt Vorlage des Einlieferungsbelegs und Kopie des Auslieferungsbelegs voraus
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied, dass bei einem
Vorlage des Sendungsstatus nicht ausreichend
Etwas anderes gelte aber, so das Landesarbeitsgericht, wenn neben dem Einlieferungsbeleg kein Auslieferungsbeleg, sondern nur ein Sendungsstatus vorgelegt wird. Denn aus dem Sendungsstatus gehe weder der Name des Zustellers hervor noch beinhalte er eine technische Reproduktion einer Unterschrift des Zustellers, mit der dieser beurkundet, die Sendung eingeworfen zu haben.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2021
Quelle: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Reutlingen, Urteil vom 26.11.2020
[Aktenzeichen: 1 Ca 173/20]
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Dokument-Nr. 30896
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