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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 16.07.2010
- 9 U 103/09 -
Verkehrssicherungspflicht wird durch unterlassenes Aufstellen von Warnschildern vor Unebenheiten auf Radweg verletzt
Verkehrssicherungspflichtiger zum Schadenersatz verpflichtet
Kann ein sorgfältiger Radfahrer die Gefährlichkeit einer Aufwölbung nicht rechtzeitig erkennen und sich darauf einrichten, muss der Verkehrssicherungspflichtige auf diese Gefahrenstelle zumindest durch das Aufstellen eines Gefahrzeichens hinweisen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stürzte ein
Verkehrssicherungspflichtige muss durch Gefahrzeichen warnen
Das Kammergericht entschied zugunsten des Radfahrers. Maßgebend sei, ob ein sorgfältiger
Weiterhin lässt der Umstand, dass es an der fraglichen Stelle zuvor noch nicht zu Unfällen gekommen ist, die Verletzung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2012
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2011, Seite: 135 DAR 2011, 135
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Dokument-Nr. 14033
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