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Kammergericht Berlin, Urteil vom 01.12.2005
- 8 U 249/04 -
Schönheitsreparaturen: Bittet der Mieter um Fristverlängerung bedeutet dies eine Anerkenntnis der Schuld
Mieter kann später keine Einwände mehr vorbringen
Mieter sollten sich ihre Äußerungen gegenüber ihrem Vermieter besser vorher genau überlegen. Bittet ein Mieter mehrmals um Fristverlängerung einer Mängelbeseitigung, so ist hierin ein sogenanntes Schuldanerkenntnis zu sehen. Dies geht aus einem Urteil des Berliner Kammergerichts hervor.
Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Vermieter seinen
Richter: Mieter hat seine Schuld bereits anerkannt
Das Kammergericht Berlin verurteilte ihn jedoch zur Durchführung der Renovierungen. Durch seine mehrfache Bitte um
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2009
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 7648
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