wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 26.01.2006
8 U 208/05 -

Keine Versorgungssperre im vermieteten Wohnungseigentum

Mieter muss nicht büßen, wenn der Vermieter seine Wohngeldzahlungen nicht leistet

Wenn der Vermieter einer Eigentumswohnung in Zahlungsverzug ist, dann darf darunter nicht sein Mieter leiden. Die Eigentümergemeinschaft hat nicht das Recht, dem Mieter Wasser, Strom oder Gas abzustellen. Das geht aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin hervor.

Im Fall war ein Vermieter einer Eigentumswohnung mit seinen Wohngeldzahlungen im Rückstand. Daraufhin verlangte die Eigentümergemeinschaft Zutritt zur Wohnung, um die dort befindlichen Energieversorgungsanlagen abzustellen.

Diesen Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Mieter der Eigentumswohnung verneinte jedoch das Kammergericht. Zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Mieter bestehe weder ein vertragliches noch ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem sich ein entsprechender Anspruch ableiten ließe, führten die Richter aus. Der Mieter müsse nicht für den Zahlungsverzug des Wohnungsbesitzers einstehen.

Hinweis:

Anders wäre der Fall zu entscheiden gewesen, wenn der Eigentümer selbst in der Wohnung gelebt hätte. Dann könnten sich die übrigen Miteigentümer mithilfe des Amtsgerichts Zugang zur Wohnung verschaffen, um die dortigen Versorgungsanlagen stillzulegen: Wohnungseigentümer muss Stromsperrung bei Zahlungsrückstand von Hausgeld dulden

Werbung

der Leitsatz

Ein Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Mieter einer Eigentumswohnung auf Zutritt zur Wohnung und Duldung des Abstellens der dort befindlichen Versorgungsanlagen besteht im Falle des Verzuges des Wohnungseigentümers mit der Zahlung von Wohngeld nicht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2006
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Immobilienrecht | Mietrecht | Wohneigentumsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2967 Dokument-Nr. 2967

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss2967

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung