wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 5. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.3/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Urteil vom 23.10.2014
8 U 178/14 -

Fehlende Kautionszahlung berechtigt Vermieter nicht zur Einstellung der Lieferung von Strom

Recht zum Zurückbehalt besteht wegen fehlender Nach­holungs­möglich­keit nicht

Ein Vermieter ist nicht berechtigt zur Durchsetzung seines Kautions­zahlungs­anspruchs die Lieferung von elektrischer Energie einzustellen. Ein Zurück­behaltungs­recht besteht insofern nicht, da die Versorgung mit Energie nicht nachgeholt werden kann. Zudem ist eine entsprechende Regelung im Mietvertrag unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stellte die Vermieterin von Gewerberäumen die Lieferung von elektrischer Energie ein. Sie wollte damit erreichen, dass der Mieter die vermeintlich geschuldete Kaution zahlt. Die Vermieterin berief sich in diesem Zusammenhang auf eine Regelung im Mietvertrag, wonach bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Kaution, das Zustandekommen des Mietvertrags aufgeschoben bleibt. Zugleich verpflichtete die Regelung den Mieter dazu, Nutzungsentschädigung und Erstattung von Bewirtschaftungskosten zu zahlen. Der Mieter hielt das Abstellen der Lieferung von Strom für unzulässig und verlangte mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung die Wiederherstellung der Stromlieferung. Er gab an, dass er in den Mieträumen eine Automobilwerkstatt betreibe und daher auf Strom angewiesen sei.

Landgericht verneinte Anspruch auf Wiederherstellung der Stromlieferung

Das Landgericht Berlin verneinte einen Anspruch auf Wiederherstellung der Stromlieferung. Denn aufgrund der Regelung im Mietvertrag sei die Vermieterin bis zur vollständigen Zahlung der Kaution von ihren Pflichten befreit gewesen. Gegen diese Entscheidung legte der Mieter Berufung ein.

Kammergericht bejahte Anspruch auf Wiederherstellung der Stromlieferung

Das Kammergericht entschied zu Gunsten des Mieters und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Dem Mieter habe nach § 535 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Wiederherstellung der Lieferung von elektrischer Energie zugestanden.

Regelung im Mietvertrag unerheblich

Soweit das Landgericht auf die Regelung im Mietvertrag abstellte, gab das Kammergericht zu bedenken, dass diese wohl wegen einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam sei. Aber selbst wenn die Regelung wirksam gewesen sein sollte, so hätte sie nicht derart ausgelegt werden dürfen, dass die Pflichten der Vermieterin bis zur vollständigen Mietzahlung aufgeschoben sind. Denn der Mieter könne nur dann zur Zahlung von Nutzungsentschädigung und Erstattung von Bewirtschaftungskosten verpflichtet sein, wenn der Vermieter im Gegenzug dem Mieter die Mietsache in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlässt und sie während der Mietzeit in diesem Zustand erhält. Der vertragsgemäße Gebrauch erfordere aber auch die Lieferung von elektrischer Energie.

Kein Zurückbehaltungsrecht aufgrund fehlender Nachholbarkeit der Stromlieferung

Darüber hinaus dürfe nach Ansicht des Kammergerichts ein Vermieter zur Durchsetzung seiner Ansprüche, wie etwa der Zahlung der Kaution, seine Leistungspflicht zur Versorgung mit Wärme, Energie und Wasser nicht zurückhalten. Denn diese Leistungen können nicht nachgeholt werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2015
Quelle: Kammergericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Berlin, Urteil vom 21.08.2015
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2015, Seite: 379
GE 2015, 379
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2015, Seite: 19
MDR 2015, 19

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 20566 Dokument-Nr. 20566

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20566

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?