wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Montag, 14. Oktober 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Urteil vom 11.02.2008
8 U 151/07 -

Schlüssel für Geschäftsräume aus dem Auto gestohlen – Verstoß gegen die Obhutspflicht

Mieter haftet bei Schlüsselverlust

Ein Mieter muss die Kosten für den Ersatz einer Schließanlage tragen, wenn ihm ein dazugehöriger Schlüssel aus dem Auto gestohlen wird. Ein solcher Verlust gilt als Verletzung der so genannten Obhutspflicht. Dies entschied das Kammergericht Berlin.

Im zugrunde liegenden Fall parkte der Mitarbeiter eines Geschäfts seinen Wagen für eine Viertelstunde auf einer Straße. Im Auto verstaute er unter dem Vordersitz sein Notebook, Geschäftspapiere und in der Notebooktasche den Schlüssel zum Geschäftsbetrieb, in dem er arbeitete. Der abgeschlossene Wagen wurde aufgebrochen, der Dieb entwendete Tasche und Geschäftspapiere. Der Mieter der Geschäftsräume meldete seinem Vermieter den Verlust und verlangte den Austausch der gesamten Schließanlage. Dem folgte der Vermieter, forderte jedoch die gesamten Kosten in Höhe von rund 10.000,- Euro vom Mieter zurück.

Mieter muss gesamte Schließanlage ersetzen

Die Richter des Kammergerichts Berlin gaben dem Vermieter Recht. Ein Mieter sei verpflichtet, die Schlüssel der Mietsache sorgfältig und so aufzubewahren, dass sie vor Verlust geschützt seien. Diese Obhutspflicht habe der Mitarbeiter des Mieters verletzt, als er den Schlüssel im Wagen zurückließ. Außerdem habe er mit der sichtbaren Notebooktasche – die auf einen wertvollen Inhalt schließen ließ – noch einen Anreiz zum Aufbruch des Wagens geschaffen. Die Tatsache, dass der Dieb auch Geschäftspapiere gestohlen habe, also die Adresse der Geschäftsräume kenne, erhöhe auch das Risiko, dass die Schlüssel vom Dieb verwendet würden. Der Mieter müsse die gesamte Schließanlage ersetzen, zumal er selbst den Austausch gefordert habe. Ein Mitverschulden treffe den Vermieter nicht. Zwar gebe es elektronische Schließanlagen, die umprogrammiert werden könnten. Der Vermieter sei jedoch nicht verpflichtet, immer für den modernsten technischen Standard zu sorgen.

Werbung

der Leitsatz

Zu den Obhutspflichten des Mieters hinsichtlich der Aufbewahrung von Schlüsseln (hier: Aufbewahrung unter dem Sitz eines Kfz in einer Notebooktasche).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2010
Quelle: ra-online (pt)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2008, Seite: 1245
NJW-RR 2008, 1245
 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2008, Seite: 618
ZMR 2008, 618
Ähnliche Urteile finden Sie mit unseren Suchvorschlag: „Mietrecht Schlüssel Verlust“

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9194 Dokument-Nr. 9194

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9194

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH