Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Kammergericht Berlin, Urteil vom 22.09.2011
- 23 U 178/09 -
Unzulässige Nutzungsbeschränkung in den Geschäftsbedingungen von iTunes
Kunden dürfen durch Einschränkung der gesetzlichen Rechte durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht benachteiligt werden
Die Klausel in den Geschäftsbedingungen der Apple-Tochter iTunes, nach der Käufer von Musikdateien allen Nutzungsbeschränkungen unterliegen, die gesetzlich zulässig sind, ist unwirksam. Dies entschied das Kammergericht Berlin.
In dem zugrunde liegenden Fall erhob die Verbraucherzentrale Bundesverband Klage gegen die Apple-Tochter
Klausel in den Geschäftsbedingungen verstößt gegen das Transparenzgebot
Das Kammergericht in Berlin gab der Klage statt. Durch diese Formulierung werde die Rechtslage für den Käufer einer Musikdatei undurchschaubar, monierten die Richter. Die Klausel bedeute, dass dem Käufer auch Nutzungsrechte entzogen würden, die ihm nach dem Urheberrecht erlaubt seien. So eine Einschränkung gesetzlicher Rechte durch Allgemeine Geschäftsbedingungen sei prinzipiell möglich - allerdings nur, wenn der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt werde. Der Kunde könne aber nicht wissen, welche Beschränkung seiner gesetzlichen Rechte
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14623
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14623
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.