wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Urteil vom 22.09.2011
23 U 178/09 -

Unzulässige Nutzungsbeschränkung in den Geschäftsbedingungen von iTunes

Kunden dürfen durch Einschränkung der gesetzlichen Rechte durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht benachteiligt werden

Die Klausel in den Geschäftsbedingungen der Apple-Tochter iTunes, nach der Käufer von Musikdateien allen Nutzungsbeschränkungen unterliegen, die gesetzlich zulässig sind, ist unwirksam. Dies entschied das Kammergericht Berlin.

In dem zugrunde liegenden Fall erhob die Verbraucherzentrale Bundesverband Klage gegen die Apple-Tochter iTunes, da sie die Klausel in den Geschäftsbedingungen "Der Weitervertrieb, die Weitergabe, die Übertragung oder die Unterlizensierung ist vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regeln nicht gestattet" für unwirksam hielt.

Klausel in den Geschäftsbedingungen verstößt gegen das Transparenzgebot

Das Kammergericht in Berlin gab der Klage statt. Durch diese Formulierung werde die Rechtslage für den Käufer einer Musikdatei undurchschaubar, monierten die Richter. Die Klausel bedeute, dass dem Käufer auch Nutzungsrechte entzogen würden, die ihm nach dem Urheberrecht erlaubt seien. So eine Einschränkung gesetzlicher Rechte durch Allgemeine Geschäftsbedingungen sei prinzipiell möglich - allerdings nur, wenn der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt werde. Der Kunde könne aber nicht wissen, welche Beschränkung seiner gesetzlichen Rechte iTunes als unangemessene Benachteiligung ansehe und vom generellen Verbot ausnehmen wolle. Er könne gar nicht mehr erkennen, was ihm erlaubt sei und was ihm verboten werden solle. Damit verstoße die Klausel gegen das Transparenzgebot, das den Anbieter dazu verpflichte, die Rechte und Pflichten der Vertragspartner so klar und durchschaubar wie möglich zu beschreiben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verbraucherrecht | Vertragsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14623 Dokument-Nr. 14623

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14623

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung