Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 11.09.2015
- 23 U 15/15 -
Garantiebedingungen von Apple wegen unangemessener Benachteiligung von Kunden unzulässig
Haftung für Produktmängel von Apple unzulässig eingeschränkt
Das Berliner Kammergericht hat 16 Klauseln einer Herstellergarantie von Apple für unzulässig erklärt, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligten. Damit bestätigte das Gericht das Urteil des Landgerichts Berlin vom November 2014.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte Apple vorgeworfen, die Haftung für Produktmängel unzulässig einzuschränken. Apple hatte die strittigen Bedingungen nach der Klageerhebung zwar geändert, wollte aber die vom Bundesverband der Verbraucherzentralen geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben.
Apple-Garantie bleibt weit hinter gesetzlichen Regelungen zurück
Die einjährige Hardwaregarantie, die Apple für Material- und Herstellungsfehler von Produkten gab, blieb hinter den gesetzlichen Gewährleistungsregeln zurück. Laut Gesetz haftet ein Verkäufer zwei Jahre lang für Produktmängel. Apple gewährte eine
Garantie darf Gewährleistungsrechte nicht aushebeln
Das Kammergericht monierte in den Bedingungen einen Verstoß gegen das Transparenzgebot. Eine Garantieerklärung muss einfach und verständlich abgefasst sein und die Rechte des Vertragspartners so präzise wie möglich beschreiben. Es muss deutlich werden, dass die Rechte aus der
Garantiebedingungen von Apple unverständlich und widersprüchlich formuliert
Diesen Anforderungen genügten die Garantiebedingungen von Apple nicht. Durch unverständliche und widersprüchliche Formulierungen seien diese geeignet gewesen, bei den Verbrauchern den unzutreffenden Eindruck zu vermitteln, dass ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte eingeschränkt seien. So hieß es zum Beispiel, dass die Hardwaregarantie „soweit rechtlich zulässig … alle anderen Garantien, Rechtsmittel und Bedingungen“ ersetzen sollte.
Kunden dürfen nicht von der Durchsetzung ihrer Rechte abgehalten werden
Die Richter gestanden dem Konzern zwar das Recht zu, den Inhalt der freiwilligen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2015
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20783
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss20783
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.