wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 11.09.2015
23 U 15/15 -

Garantiebedingungen von Apple wegen unangemessener Benachteiligung von Kunden unzulässig

Haftung für Produktmängel von Apple unzulässig eingeschränkt

Das Berliner Kammergericht hat 16 Klauseln einer Herstellergarantie von Apple für unzulässig erklärt, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligten. Damit bestätigte das Gericht das Urteil des Landgerichts Berlin vom November 2014.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte Apple vorgeworfen, die Haftung für Produktmängel unzulässig einzuschränken. Apple hatte die strittigen Bedingungen nach der Klageerhebung zwar geändert, wollte aber die vom Bundesverband der Verbraucherzentralen geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben.

Apple-Garantie bleibt weit hinter gesetzlichen Regelungen zurück

Die einjährige Hardwaregarantie, die Apple für Material- und Herstellungsfehler von Produkten gab, blieb hinter den gesetzlichen Gewährleistungsregeln zurück. Laut Gesetz haftet ein Verkäufer zwei Jahre lang für Produktmängel. Apple gewährte eine Garantie für ein Jahr und schloss darüber hinaus eine Garantiehaftung aus. Für Produktmängel wollte der Konzern nur haften, sofern die Geräte "normal" und nach "veröffentlichten Richtlinien" genutzt wurden, ohne diese näher zu erläutern. Nicht einmal für Dellen und Kratzer an iPhones und anderen Geräten wollte Apple einstehen, sofern sie "die Funktion des Produktes nicht beeinträchtigen und sich nicht wesentlich nachteilig auf die Nutzung auswirken."

Garantie darf Gewährleistungsrechte nicht aushebeln

Das Kammergericht monierte in den Bedingungen einen Verstoß gegen das Transparenzgebot. Eine Garantieerklärung muss einfach und verständlich abgefasst sein und die Rechte des Vertragspartners so präzise wie möglich beschreiben. Es muss deutlich werden, dass die Rechte aus der Garantie zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gelten und diese keinesfalls einschränken, stellte das Gericht klar.

Garantiebedingungen von Apple unverständlich und widersprüchlich formuliert

Diesen Anforderungen genügten die Garantiebedingungen von Apple nicht. Durch unverständliche und widersprüchliche Formulierungen seien diese geeignet gewesen, bei den Verbrauchern den unzutreffenden Eindruck zu vermitteln, dass ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte eingeschränkt seien. So hieß es zum Beispiel, dass die Hardwaregarantie „soweit rechtlich zulässig … alle anderen Garantien, Rechtsmittel und Bedingungen“ ersetzen sollte.

Kunden dürfen nicht von der Durchsetzung ihrer Rechte abgehalten werden

Die Richter gestanden dem Konzern zwar das Recht zu, den Inhalt der freiwilligen Herstellergarantie grundsätzlich frei zu bestimmen. Die Garantiebedingungen dürften aber nicht den Eindruck vermitteln, der Kunde habe keine zusätzlichen gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. Sonst bestehe die Gefahr, dass Kunden von der Durchsetzung ihrer Rechte abgehalten würden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2015
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verbraucherrecht | Vertragsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 20783 Dokument-Nr. 20783

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss20783

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung