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Kammergericht Berlin, Urteil vom 07.03.2013
- 10 U 97/12 -
Verbreitung unwahrer Tatsachen im Erfahrungsbericht auf Google-Maps: Google muss kritischen Eintrag löschen
Fehlende Einholung der Stellungnahme zur Beanstandung begründet Löschungsanspruch
Werden über einen Erfahrungsbericht bei Google-Maps unwahre Tatsachen verbreitet und weist der Betroffene Google darauf hin, so ist Google verpflichtet vom den für den Eintrag verantwortlichen eine Stellungnahme einzuholen. Tut Google dies nicht, so ist von der Rechtmäßigkeit der Beanstandung auszugehen und der Eintrag zu löschen. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde die Arbeit eines Arztes in Berlin, der eine Klinik für kosmetische Chirurgie leitete, in einem Erfahrungsbericht von
Landgericht gab Klage statt
Das Landgericht Berlin gab der Klage statt. Zwar sei Google nicht verpflichtet negative Erfahrungsberichte von
Kammergericht bejahte ebenfalls Anspruch
Das Kammergericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung von Google zurück. Dem betroffenen
Betroffener muss nicht unwahre Tatsachen hinnehmen
Nach Auffassung des Kammergerichts sei unerheblich gewesen, dass der
Keine überspannten Anforderungen
An Google werden auch keine überspannten Anforderungen gestellt, so das Kammergericht weiter. Denn Google habe mit der Schaffung der Einstellung von Bewertungen damit rechnen müssen, dass es zu Beanstandungen kommt. Es müsse daher entsprechende personelle und technische Kapazitäten bereitstellen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2014
Quelle: Kammergericht, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 659 MMR 2013, 659 | Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht Rechtsprechungsdienst (ZUM-RD)
Jahrgang: 2013, Seite: 374 ZUM-RD 2013, 374
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Dokument-Nr. 16726
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