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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: K&R 2017, 269
Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R),
Jahrgang: 2017, Seite: 269
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
K&R 2017, 269:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.10.2016
- I ZR 154/15 -
BGH: Ehegatte muss zur Abwendung seiner Haftung für illegales Filesharing Internetnutzung des anderen Ehegatten nicht dokumentieren oder PC des anderen Ehegatten untersuchen
Ein Ehegatte kann seine täterschaftliche Haftung für illegales Filesharing dadurch abwenden, dass er angibt, der andere Ehegatte nutze ebenfalls den Internetanschluss. Weitergehende Pflichten treffen ihn nicht. Er muss weder die Internetnutzung des anderen Ehegatten dokumentieren oder den PC des anderen Ehegatten auf das Vorhandensein von Filesharing-Software untersuchen. Der Schutz der Ehe und Familie wiegt schwerer als der Eigentumsschutz des Rechteinhabers. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle K&R 2017, 269 wird teils auch als „K&R 17, 269“, „K&R 2017, S. 269“ oder „K&R 17, S. 269“ zitiert.