Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: K&R 2017, 209
Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R),
Jahrgang: 2017, Seite: 209
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
K&R 2017, 209:
Landgericht Karlsruhe, Urteil vom17.11.2016
- 15 O 75/16 KfH -
Bei mehreren Anschlussinhabern ist Telefonwerbung nur gegenüber dem Werbeanruf einwilligendem Anschlussinhaber zulässig
Bei mehreren Anschlussinhabern ist eine Telefonwerbung nur mit dem Anschlussinhaber zulässig, der in einem Werbeanruf eingewilligt hat. Ein Werbegespräch mit einem nicht eingewilligten Anschlussinhaber ist dagegen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig und begründet einen Wettbewerbsverstoß. Dies hat das Landgericht Karlsruhe entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle K&R 2017, 209 wird teils auch als „K&R 17, 209“, „K&R 2017, S. 209“ oder „K&R 17, S. 209“ zitiert.