Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: K&R 2013, 405
Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R),
Jahrgang: 2013, Seite: 405
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
K&R 2013, 405:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom26.03.2013
- 6 U 184/12 -
Betrug durch "Abofalle": Verbraucherschutzverband darf nicht Kündigung des Girokontos eines Inkassounternehmens verlangen
Die Eintreibung von Forderungen durch ein Inkassounternehmen aufgrund einer sogenannten "Abofalle" ist zwar wettbewerbsrechtlich unlauter. Dies rechtfertigt jedoch nicht die Aufforderung eines Verbraucherschutzverbands, die Bank des Inkassounternehmens solle das Girokonto kündigen. In einer solchen Aufforderung ist ein rechtswidriger Eingriff in den Gewerbetrieb zu sehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle K&R 2013, 405 wird teils auch als „K&R 13, 405“, „K&R 2013, S. 405“ oder „K&R 13, S. 405“ zitiert.