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Donnerstag, 28. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: K&R 2013, 339

Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R),
Jahrgang: 2013, Seite: 339

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
K&R 2013, 339:

Bundesgerichtshof, Urteil vom07.03.2013
- III ZR 231/12 -

BGH: Fristlose Kündigung des DSL-Anschlusses nach misslungener Rufnummermitnahme

Wirbt ein Telekommunikations­unternehmen mit dem Slogan "Wir erledigen dann alles Weitere für Sie", gewährleistet es damit unter anderem die Verwendbarkeit der bisherigen Rufnummer. Misslingt die Rufnummerübernahme, so ist der Kunde berechtigt, den DSL-Anschluss fristlos zu kündigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle K&R 2013, 339 wird teils auch als „K&R 13, 339“, „K&R 2013, S. 339“ oder „K&R 13, S. 339“ zitiert.




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