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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: K&R 2010, 37
Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R),
Jahrgang: 2010, Seite: 37
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
K&R 2010, 37:
Bundesgerichtshof, Urteil vom30.09.2009
- VIII ZR 7/09 -
BGH-Urteil: Grundsätzlich ist jede Person Verbraucher es sei denn sie wird zweifelsfrei gewerblich oder freiberuflich tätig
Eine natürliche Person, die sowohl als Verbraucher (§ 13 BGB) als auch in ihrer freiberuflichen Tätigkeit als Unternehmer (§ 14 BGB) am Rechtsverkehr teilnimmt, ist im konkreten rechtsgeschäftlichen Handeln lediglich dann nicht als Verbraucher anzusehen, wenn dieses Handeln eindeutig und zweifelsfrei ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Dies hat der Bundesgerichthof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle K&R 2010, 37 wird teils auch als „K&R 10, 37“, „K&R 2010, S. 37“ oder „K&R 10, S. 37“ zitiert.