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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: K&R 2006, 575
Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R),
Jahrgang: 2006, Seite: 575
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
K&R 2006, 575:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.07.2006
- I ZR 228/03 -
BGH zur Anbieterkennzeichnung im Internet
Es reicht aus, wenn die Identität eines Anbieters über zwei unmittelbare Links wie z.B. "Kontakt" oder "Impressum" erreichbar ist. Die Anbieterkennzeichnung muss nicht schon auf der Startseite stehen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle K&R 2006, 575 wird teils auch als „K&R 06, 575“, „K&R 2006, S. 575“ oder „K&R 06, S. 575“ zitiert.