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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JuS 2014, 766
Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2014, Seite: 766
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2014, 766:
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom17.09.2013
- 2 B 1963/13 -
Stellung einer Sicherheitsleistung anstatt Abschluss einer Haftpflichtversicherung kann Anspruch auf Genehmigung zur Aufstellung von Wahlplakaten begründen
Zwar darf eine Gemeinde die Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Wahlplakaten grundsätzlich von einer bestehenden Haftpflichtversicherung abhängig machen. Ist einer Partei der Abschluss einer Haftpflichtversicherung aber nicht möglich, ist die Stellung einer Sicherheitsleistung ausreichend. Denn einer Partei darf die Möglichkeit von Wahlsichtwerbung nicht vorenthalten werden. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JuS 2014, 766 wird teils auch als „JuS 14, 766“, „JuS 2014, S. 766“ oder „JuS 14, S. 766“ zitiert.