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Dienstag, 16. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: JuS 2013, 955

Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2013, Seite: 955

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2013, 955:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom05.03.2013
- 1 BvR 2457/08 -

Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

Abgaben zum Vorteilsausgleich dürfen nicht zeitlich unbegrenzt nach der Erlangung des Vorteils festgesetzt werden. Dem Gesetzgeber obliegt es vielmehr, für einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an der Beitragserhebung und dem Interesse des Beitragsschuldners an Klarheit über seine Inanspruchnahme zu sorgen. Dies hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden. Zugleich erklärte das Gericht eine Vorschrift des Bayerischen Kommunal­abgaben­gesetzes für unvereinbar mit dem verfassungs­rechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit, da diese das Interesse des Beitragsschuldners an einer zeitlichen Grenze für die Abgabenerhebung völlig unberücksichtigt lässt. Der Landesgesetzgeber ist gehalten, bis 1. April 2014 eine verfassungsgemäße Neureglung zu schaffen. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle JuS 2013, 955 wird teils auch als „JuS 13, 955“, „JuS 2013, S. 955“ oder „JuS 13, S. 955“ zitiert.




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