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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JuS 2013, 945
Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2013, Seite: 945
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2013, 945:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom20.02.2013
- 1 StR 585/12 -
Verabredete Schlägereien schützen nicht vor Strafe: Körperverletzungen trotz Einwilligung zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen sittenwidrig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine erteilte Zustimmung zu eigenen Verletzungen und verabredeten wechselseitigen Tätlichkeiten zwischen rivalisierenden Gruppen unwirksam ist, weil die typischerweise eintretenden gruppendynamischen Prozesse generell mit einem so erheblichen Grad an Gefährdung des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Kontrahenten verbunden sind, dass die Grenze der "Sittenwidrigkeit" der Taten überschritten ist. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JuS 2013, 945 wird teils auch als „JuS 13, 945“, „JuS 2013, S. 945“ oder „JuS 13, S. 945“ zitiert.