Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JuS 2013, 258
Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2013, Seite: 258
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2013, 258:
Bundesgerichtshof, Urteil vom02.10.2012
- VI ZR 311/11 -
Privater Waldbesitzer haftet nicht für Verletzung eines Spaziergängers durch herabstürzenden Ast
Ein privater Waldbesitzer muss zwar das Betreten seines Waldes dulden, ihm erwachsen hieraus jedoch keine besonderen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten. Die Benutzung des Waldes geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Wird ein Waldbesucher beispielsweise durch einen herabfallenden Ast verletzt, kann der Waldbesitzer hierfür nicht haftbar gemacht werden. Er haftet nicht für waldtypische Gefahren, sondern nur für solche Gefahren, die im Wald atypisch sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle JuS 2013, 258 wird teils auch als „JuS 13, 258“, „JuS 2013, S. 258“ oder „JuS 13, S. 258“ zitiert.