wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: JuS 2009, 69 (Dieter Dörr)

Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2009, Seite: 69, Entscheidungsbesprechung von Dieter Dörr

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2009, 69 (Dieter Dörr):

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom12.03.2008
- 2 BvF 4/03 -

Politische Parteien dürfen sich an privaten Rundfunk­veranstaltungen beteiligen

Der Normen­kontroll­antrag von 232 Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegen § 6 Abs. 2 Nr. 4 Hessisches Privat­rundfunk­gesetz, wonach es politischen Parteien und Wählergruppen verwehrt ist, sich direkt oder mittelbar an privaten Rundfunkunternehmen zu beteiligen, ist erfolgreich. Das Bundes­verfassungs­gericht stellte fest, dass die angegriffene Norm mit Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG i.V.m. Art. 21 Abs. 1 GG unvereinbar ist. Dem Gesetzgeber steht es zwar frei, Parteien die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen insoweit zu untersagen, als sie dadurch bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder die Programminhalte nehmen können. Das absolute Verbot für politische Parteien, sich an privaten Rundfunk­veranstaltungen zu beteiligen, ist dagegen mit der Verfassung nicht vereinbar. Der Gesetzgeber ist gehalten, bis zum 30. Juni 2009 den Verfassungsverstoß durch eine Neuregelung zu beheben. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle JuS 2009, 69 (Dieter Dörr) wird teils auch als „JuS 09, 69“, „JuS 2009, S. 69“ oder „JuS 09, S. 69“ zitiert.




Werbung