Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JuS 1998, 952
Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 1998, Seite: 952
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 1998, 952:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.05.1998
- XI ZR 79/97 -
BGH: Neben dem Anspruch auf Herausgabe von Nutzungszinsen besteht kein Anspruch auf Prozesszinsen
Ist eine Bank gemäß § 818 Abs. 1 BGB zur Herausgabe von Nutzungszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz verpflichtet, besteht kein Anspruch auf Prozesszinsen. Denn der Nachteil der fehlenden Nutzbarkeit, den der Gläubiger durch die nicht rechtzeitige Zahlung des geschuldeten Geldbetrags erleidet, wird durch den Anspruch auf Herausgabe der Nutzungszinsen ausgeglichen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle JuS 1998, 952 wird teils auch als „JuS 98, 952“, „JuS 1998, S. 952“ oder „JuS 98, S. 952“ zitiert.