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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: JuS 1992, 604

Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 1992, Seite: 604

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 1992, 604:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom23.10.1991
- 1 BvR 850/88 -

BVerfG: Anmeldefrist von 48 Stunden gilt nicht für Eilversammlung

Eine Eilversammlung ist zwar geplant und hat einen Veranstalter, jedoch kann sie ohne Gefährdung des Demon­strations­zwecks nicht unter Einhaltung der Anmeldefrist des § 14 des Ver­sammlungs­gesetzes (VersG) angemeldet werden. Für eine solche Versammlung gilt daher die 48-Stunden-Frist nicht. Eine Eilversammlung ist vielmehr anzumelden, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Dies hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle JuS 1992, 604 wird teils auch als „JuS 92, 604“, „JuS 1992, S. 604“ oder „JuS 92, S. 604“ zitiert.




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