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Donnerstag, 28. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: IMR 2009, 128

Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2009, Seite: 128

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2009, 128:

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom04.12.2008
- 15 Wx 198/08 -

Wohnungseigentümer müssen Garderobenschrank im Hausflur nicht dulden

Kann ein gemeinsamer Hausflur aufgrund eines abgestellten Möbelstücks nur noch eingeschränkt genutzt werden, schließt dieser Zustand andere Personen von der Nutzung des Gemeinschafts­eigentums aus. Einen Anspruch auf Entfernung des Möbelstücks ist damit begründet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle IMR 2009, 128 wird teils auch als „IMR 09, 128“, „IMR 2009, S. 128“ oder „IMR 09, S. 128“ zitiert.




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