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Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29.10.2008
- L 6 AS 336/07 -
LSG Hessen hält Hartz IV Regelsätze für verfassungswidrig
Hessisches Landessozialgericht legt dem Bundesverfassungsgericht Hartz IV-Verfahren vor
Die Hartz IV-Regelleistungen decken nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen daher gegen das Grundgesetz. Zu diesem Ergebnis kam der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. Nach mündlicher Verhandlung beschloss er, ein entsprechendes Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
Geklagt hat eine Familie aus dem Werra-Meisner-Kreis, die als Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II bezieht. Für die Eltern wurde jeweils der
Richter holten vier Gutachten zur Bedarfsbemessung ein
Nach Einholung von vier Gutachten zur Bedarfsbemessung beanstandeten die Darmstädter Richter hingegen, dass der besondere Bedarf von Familien mit Kindern durch die Regelleistungen nicht berücksichtigt werde. Für die Begrenzung der Leistung für Kinder auf 60 % des Regelsatzes eines Erwachsenen fehle es an einer hinreichenden Begründung.
14jährige Kinder werden trotz höherem Bedarf wie Neugeborene behandelt
Nicht ersichtlich sei auch, weshalb 14jährige Kinder trotz höherem Bedarf die gleiche Regelleistung erhalten wie Neugeborene. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 1998 im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung der Steuerfreibeträge den damals geltenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2008
Quelle: ra-online, LSG Hessen
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Dokument-Nr. 6918
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