wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27.11.2002
L 5 V 1038/01; L 5 V 1095/01 -

Keine Ablehnung von Richterinnen wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund von Ehefrau betrogenen Verfahrens­beteiligten

Keine Bedenken an Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Richterinnen aufgrund persönlicher Umstände

Wurde ein Verfahrens­beteiligter von seiner Ehefrau betrogen, so begründet dieser persönliche Umstand keine Bedenken gegen die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Richterinnen. Eine Ablehnung der Richterinnen wegen der Besorgnis der Befangenheit ist daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landes­sozial­gerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Kläger eines Berufungsverfahrens, in dem es um die Gewährung einer orthopädischen Versorgung ging, die Ablehnung der Richterinnen wegen Befangenheit. Er wollte stattdessen, dass zwei männliche Richter das Verfahren führen. Hintergrund dessen war, dass er von seiner Ehefrau betrogen worden sein soll und ihm deshalb das Vertrauen an der Objektivität der weiblichen Richter gefehlt habe.

Recht zur Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bestand nicht

Das Hessische Landessozialgericht entschied gegen den Kläger. Die Voraussetzungen für eine Ablehnung haben nicht vorgelegen. Wegen Besorgnis der Befangenheit könne ein Richter nur dann abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Es müsse dabei ein objektiv vernünftiger Grund vorliegen, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus befürchten lässt, der Richter werde nicht unparteiisch sachlich entscheiden. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen.

Besorgnis der fehlenden Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bestand nicht

Das Landessozialgericht vertrat die Auffassung, dass keine berechtigten Bedenken gegen die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Richterinnen vorgelegen haben. Der persönliche Grund des Klägers habe nicht befürchten lassen, dass die weiblichen Richter sich nicht sachlich mit dem Fall beschäftigen würden. Es sei zu beachten, dass das Geschlecht des Richters allein, selbst bei sexualbezogenen Verfahren, keinen Ablehnungsgrund darstellt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2014
Quelle: Hessisches Landessozialgericht, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Prozessrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2003, Seite: 1270
NJW 2003, 1270

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 19033 Dokument-Nr. 19033

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss19033

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Remhagen schrieb am 22.10.2014

Missbrauchsgebühr gegen Antragsteller/Verteidiger

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?