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Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.12.2021
- L 4 SO 218/21 B ER -
Hausgebärdensprachkurs für Vierjährige mit Sprachentwicklungsstörung ist als Leistung zur sozialen Teilhabe zu gewähren
Im Rahmen der Eingliederungshilfe könnten auch Assistenzleistungen beansprucht werden
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehört zur Förderung der Verständigung auch ein Hausgebärdensprachkurs, bei welchem die Gebärdensprache im häuslichen Umfeld unterrichtet wird. Anspruchsberechtigt können auch Menschen sein, deren Sprachfähigkeit hinsichtlich der Wortfindung oder dem Artikulationsvermögen beeinträchtigt ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts hervor.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehört zur Förderung der Verständigung auch ein
Im Fall eines 4-jährigen Kindes mit einer Sprachentwicklungsstörung bejahte der 4. Senat des Hessischen Landessozialgerichts einen entsprechenden Anspruch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Das Erlernen der
Eltern beantragen für ihre vierjährige Tochter einen Hausgebärdensprachkurs
Ein 4-jähriges Mädchen kann aufgrund einer Sprachentwicklungsstörung - ohne sprachrelevante Hörstörung - nicht intuitiv die Zunge nach links, rechts oder oben bewegen. Es kann daher nur wenige Wörter verständlich aussprechen. Die Eltern des Mädchens beantragten für ihre Tochter einen
Schließlich habe das Jugendamt den Eltern einen
Die Stadt Kassel lehnte den Antrag ab. Ein Förderkonzept aus einer intensiven logopädischen Behandlung mit Unterstützter Kommunikation, einer Kindergartenintegrationsmaßnahme sowie einer interdisziplinären Frühförderung verspreche mehr Erfolg. Das Erlernen der
Landessozialgericht verpflichtet Behörde zur vorläufigen Leistung
Im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtete das Landessozialgericht die Stadt Kassel vorläufig, einen
Das vierjährige Kind sei aufgrund einer Sprachentwicklungsstörung wesentlich in seiner Teilhabefähigkeit eingeschränkt. Nach den ärztlichen Stellungnahmen stoße das Mädchen mit der Mundmuskulatur an seine Grenzen. Um die psychische Belastung für das Kind abzumildern, sei es äußert wichtig, als weiteres Kommunikationsmittel die
Daher sei für das Gericht nicht nachzuvollziehen, weshalb das (ergänzende) Erlernen der
Unbeachtlich sei, dass im Kindergarten derzeit die
Im Rahmen der Eingliederungshilfe könnten auch Assistenzleistungen beansprucht werden, die – soweit geeignet und erforderlich – auch einen Gebärdendolmetscher bzw. eine Sprachassistenz umfassen könnten.
Im bereits anhängigen Klageverfahren, in welchem endgültig über den Anspruch entschieden werde, könne eine weitere Sachaufklärung durch ein Sachverständigengutachten erfolgen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2022
Quelle: Hessisches Landessozialgericht, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 31244
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