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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.03.2011
L 3 U 93/07 -

Hessisches LSG: Höhere Verletztenrente für Hepatitis-Infizierten

Bluttransfusionen nach Arbeitsunfall im Jahre 1962 ursächlich für Erkrankung

Ein Patient, der aufgrund eines Unfalls eine Bluttransfusion erhält und dabei mit Hepatitis C infiziert wird, hat Anspruch auf eine höhere Verletztenrente durch die Berufsgenossenschaft.

Im zugrunde liegenden Fall erlitt ein Bauarbeiter im Jahre 1962 einen schweren Arbeitsunfall. Der erhebliche Blutverlust machte mehrere Bluttransfusionen erforderlich. Anfang der 80er Jahre wurden deutlich erhöhte Leberwerte und im Jahre 2003 schließlich eine chronische Hepatitis-C-Infektion festgestellt. Die Berufsgenossenschaft hielt die Bluttransfusionen nicht für ursächlich und lehnte eine Erhöhung der Verletztenrente ab. Hiergegen klagte der nunmehr 77-jährige Mann aus dem Lahn-Dill-Kreis.

Sozialgericht verurteilt Berufsgenossenschaft zur Zahlung einer höheren Verletztenrente

Das Sozialgericht Gießen verurteilte die Berufsgenossenschaft zur Anerkennung der Erkrankung als weitere Unfallfolge sowie zur Zahlung einer höheren Verletztenrente. Die Berufsgenossenschaft bezweifelte weiterhin den kausalen Zusammenhang und legte gegen das Urteil Berufung ein.

Berufsgenossenschaft akzeptiert Ursächlichkeit erst im Berufungsverfahren

Die vom Landessozialgericht eingeholten Sachverstätigengutachten bestätigten jedoch eine hinreichend wahrscheinliche Ursächlichkeit. Bis zur Einführung der generellen Untersuchung von Blutspenden Mitte der 90er Jahre seien Bluttransfusionen die weitaus häufigste Ursache für eine Hepatitis-C-Erkrankung gewesen. Andere Ursachen für die Erkrankung – wie z.B. Drogenkonsum, Aufenthalt in Entwicklungsländern oder beruflicher Umgang mit Hepatitis-Infizierten - würden hingegen bei dem Kläger praktisch ausscheiden. Die nunmehr ebenfalls überzeugte Berufsgenossenschaft nahm daraufhin die Berufung zurück. Damit ist das Urteil des Sozialgerichts Gießen rechtskräftig.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2011
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online

Vorinstanz:
  • Sozialgericht Gießen, Urteil vom 19.01.2007
    [Aktenzeichen: S 1 U 193/05]
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Dokument-Nr.: 11508 Dokument-Nr. 11508

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