wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.03.2011
L 3 U 93/07 -

Hessisches LSG: Höhere Verletztenrente für Hepatitis-Infizierten

Bluttransfusionen nach Arbeitsunfall im Jahre 1962 ursächlich für Erkrankung

Ein Patient, der aufgrund eines Unfalls eine Bluttransfusion erhält und dabei mit Hepatitis C infiziert wird, hat Anspruch auf eine höhere Verletztenrente durch die Berufsgenossenschaft.

Im zugrunde liegenden Fall erlitt ein Bauarbeiter im Jahre 1962 einen schweren Arbeitsunfall. Der erhebliche Blutverlust machte mehrere Bluttransfusionen erforderlich. Anfang der 80er Jahre wurden deutlich erhöhte Leberwerte und im Jahre 2003 schließlich eine chronische Hepatitis-C-Infektion festgestellt. Die Berufsgenossenschaft hielt die Bluttransfusionen nicht für ursächlich und lehnte eine Erhöhung der Verletztenrente ab. Hiergegen klagte der nunmehr 77-jährige Mann aus dem Lahn-Dill-Kreis.

Sozialgericht verurteilt Berufsgenossenschaft zur Zahlung einer höheren Verletztenrente

Das Sozialgericht Gießen verurteilte die Berufsgenossenschaft zur Anerkennung der Erkrankung als weitere Unfallfolge sowie zur Zahlung einer höheren Verletztenrente. Die Berufsgenossenschaft bezweifelte weiterhin den kausalen Zusammenhang und legte gegen das Urteil Berufung ein.

Berufsgenossenschaft akzeptiert Ursächlichkeit erst im Berufungsverfahren

Die vom Landessozialgericht eingeholten Sachverstätigengutachten bestätigten jedoch eine hinreichend wahrscheinliche Ursächlichkeit. Bis zur Einführung der generellen Untersuchung von Blutspenden Mitte der 90er Jahre seien Bluttransfusionen die weitaus häufigste Ursache für eine Hepatitis-C-Erkrankung gewesen. Andere Ursachen für die Erkrankung – wie z.B. Drogenkonsum, Aufenthalt in Entwicklungsländern oder beruflicher Umgang mit Hepatitis-Infizierten - würden hingegen bei dem Kläger praktisch ausscheiden. Die nunmehr ebenfalls überzeugte Berufsgenossenschaft nahm daraufhin die Berufung zurück. Damit ist das Urteil des Sozialgerichts Gießen rechtskräftig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2011
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online

Vorinstanz:
  • Sozialgericht Gießen, Urteil vom 19.01.2007
    [Aktenzeichen: S 1 U 193/05]
Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht | Sozialversicherungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Berufsgenossenschaft | Erkrankung | Krankheit | Unfall | Verletztenrente

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11508 Dokument-Nr. 11508

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11508

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung