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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 16.11.2009
- 17 Sa 900/09 -
Arbeitgeber kann zur Bereitstellung eines Parkplatzes verpflichtet werden
Entzug einer Parkmöglichkeit darf keine unbillige Ermessensausübung darstellen
Ein Arbeitgeber kann verpflichtet sein, einem Mitarbeiter kostenfrei einen Parkplatz zu überlassen, wenn die Entscheidung über den Entzug der Parkmöglichkeit eine unbillige Ermessensausübung durch den Arbeitgeber darstellt. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht.
Hintergrund des zugrunde liegenden Rechtsstreits war eine in einem Vorverfahren um einen
Arbeitgeber muss kostenfreien Parkplatz für dienstliche Zwecke zur Verfügung stellen
Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Mitarbeiters hatte Erfolg. Nach Auffassung des Hessischen Landesarbeitsgerichts war der
Leistungsbestimmung des Arbeitgebers müssen nach billigem Ermessen getroffen werden
Zwar habe der Mitarbeiter keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Parkplatzes und der
Zuweisung eines weit entfernten Parkplatzes entsprich nicht billigem Ermessen
Dies sei in dem zu entscheidenden Fall nicht geschehen, was dazu führe, dass die Leistungsbestimmung für den Mitarbeiter unverbindlich sei und es deshalb bei der ursprünglichen Leistungsbestimmung bleibe, die auf die die Zuweisung eines Parkplatzes im Parkhaus ausgerichtet gewesen sei. Die Zuweisung des anderen Parkplatzes auf dem Gelände entspreche nicht billigem Ermessen. Hierzu müsse der
Erwägungen für Zuteilung eines neuen Parkplatzes nicht offengelegt
Zur Wahrung billigen Ermessens habe der
Mögliche Berücksichtigung der Interessen der Mitarbeiter nicht belegt
Inwieweit bei der Entscheidung des Parkplatzwechsels die Interessen des Mitarbeiters berücksichtigt wurden, sei ebenfalls nicht dargelegt worden. Seine Interessen würden jedenfalls erkennbar berührt, wenn er statt eines Parkplatzes, von dem aus er binnen 3 Minuten die so genannte Crewstation bzw. binnen 4 Minuten das Terminal erreichen konnte, nunmehr einen
Arbeitgeber darf Entscheidung nicht nach freiem Ermessen, Belieben oder Gutdünken ausüben
Soweit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2010
Quelle: ra-online, Hessisches Landesarbeitsgericht
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.02.2009
[Aktenzeichen: 15 Ca 7680/08]
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Dokument-Nr. 9871
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