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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05.04.2012
8 B 863/12 -

Hessischer Verwaltungsgerichtshof untersagt Karfreitag-Demonstration gegen Feiertags-Tanzverbot

Hessischer Verwaltungsgerichtshof gibt Beschwerde der Stadt Wiesbaden statt

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden aufgehoben, das die Demonstration der Grünen Jugend Hessen an Karfreitag mit Ausnahme einer geplanten Tanzeinlage für zulässig erklärt hatte.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte die Veranstaltung der Grünen Jugend Hessen an Karfreitag unter Auflagen erlaubt, nachdem die Stadt Wiesbaden zuvor die Veranstaltung abgelehnt hatte.

Der Verwaltungsgerichtshof Hessen hat nun die Veranstaltung endgültig untersagt. Zur Begründung führte der Verwaltungsgerichtshof an, dass der Karfreitag als Feiertag verfassungsrechtlich geschützt sei. Dabei stellte das Gericht nicht in erster Linie auf das hessische Feiertagsgesetz ab, sondern legte den Fokus auf das Grundgesetz.

An Karfreitag seien nur Versammlungen zulässig, die dem ernsten Charakter dieses Tages entsprächen. Bei der Abwägung zwischen Feiertagsschutz und Versammlungsfreiheit komme dem Schutz des Feiertags der Vorrang zu.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2012
Quelle: ra-online, Hessischer Verwaltungsgerichtshof (pt)

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Dokument-Nr.: 13318 Dokument-Nr. 13318

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