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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.08.2006
- 6 TG 1930/06 -
Versammlung Rechtsextremer in Fulda kann stattfinden
Veranstaltung ist laut Gericht keine Gedenkveranstaltung für Rudolf Hess
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob am 19. August 2006 in Fulda eine Versammlung unter dem Motto „Meinungsfreiheit auch für Deutsche - § 130 StGB abschaffen -„ stattfinden kann. Der Oberbürgermeister der Stadt Fulda hatte die Versammlung als Tarnveranstaltung für eine verbotene Versammlung in Wunsiedel zum Gedenken an den Todestag von Rudolf Hess verboten.
Das Verwaltungsgericht Kassel teilte diese Einschätzung und bestätigte das Verbot in einem gestern ergangenen Beschluss. Auf die Beschwerde des Veranstalters der
Der Senat konnte sich der Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass es sich bei der geplanten Veranstaltung letztlich um eine Gedenkveranstaltung für Rudolf Hess handele, nicht anschließen. Das Thema, zu dem eine öffentliche
Nach Auffassung des Beschwerdegerichtes sei es ohne weiteres glaubhaft, dass der Antragsteller des vorliegenden Eilverfahrens, der sich selbst dem rechten Teil des politischen Spektrums zurechnet, tatsächlich eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 18/06 des VGH Kassel vom 17.08.2006
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Dokument-Nr. 2863
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